Der Wissenschaftliche Dienst der Europäischen Kommission benennt
alle 20 bis 150 Meter eine Antenne im Endausbau (Seite 4)
Mit
dem Internet der Dinge ist eine
massive Steigerung des Stromverbrauches des Internet im Faktor 2-5
zu erwarten.
Die akkreditierten Messfirmen sind mit den Vorgaben von METAS klar nicht in der Lage, eine Abnahmemessung durchzuführen, die auch nur annähernd die Anforderungen an den Schutz von Leib und Leben der Anwohner und die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse erfüllen kann!Thomas Fluri, dipl. Ing. ETH, Februar 2021
Siehe: Prüfbericht "Kritik an der von METAS vorgeschlagenen Messmethode", Thomas Fluri, dipl. Ing. ETH, Ingenieurbüro, 03.02.2021. Im einleitenden Schreiben sind die Argumente zusammengefasst.
Das Dokument wurde Februar 2021 an das Bundesamt für Umwelt BAFU gesendet wie auch an mehrere Bundesräte.
Ein erklärendes Video gibt es von der LUND Universität Schweden: Understanding Massive MIMO in 2 minutes (auf Englisch)
Adaptive Technik strahlt gezielter. Das ist eine Verbesserung und die Zukunft wird auch in diese Richtung gehen. Diese Vorteile aber werden weit positiver dargestellt als sie in der Realität sind.
Es wird kaum der Fall sein, dass ein Strahl gezielt nur einen Nutzer trifft. In der Praxis werden immer viele Personen durch mehrere, stärkere Beams bestrahlt.
80% der Mobilfunknutzung geschieht im eigenen Haus. Dort kann der Strahl selten den Benutzer auf direktem Weg erreichen. Es werden Reflexionen genutzt, um den Benutzer aus verschiedenen Richtungen zu erreichen. All das, zusammen mit weiteren Faktoren, verunmöglicht nach derzeitigem Stand die 5G Messung.
In den Herstellerdatenblättern sind aktive, adaptive 5G Makro Antennen mit Maximalleistungen von
bis über 30.000 Watt
ERP
angegeben, aber unterhalb 5.000 W ERP (20% der Maximalleistung) kaum mehr regelbar. Um aber eine Einhaltung der
Grenzwerte anzugeben, weisen Schweizer Mobilfunkbetreiber diese Antennen meist mit einer Sendeleistung von zwischen
50 und 800 Watt ERP in den den Baubehörden vorgelegten
Standortdatenblättern
aus.
Mit den angegebenen 50 bis 800 Watt ERP (0,16 bis 2,6% der Maximalleistung) können diese Antennen praktisch nicht mehr betrieben werden.
Technische Details finden Sie im Prüfbericht des Ingenieurbüro für Elektronik ETH / HTL - TH. FLURI, Derendingen, November 2020 .
Es ist ein Widerspruch in sich: Auf der Seite des Bundes heisst es, dass 5G "die Grenzwerte zu keinem Zeitpunkt überschreiten darf". Auf Anfrage des BAFU erhielten wir die Antwort: "Zur Zeit werden adaptive Antennen aber so beurteilt, als würden sie in alle Richtungen gleichzeitig strahlen («worst case»)".
Zusammenfassend also: 5G transportiere gemäss Werbeaussagen bis 100x mehr Daten, hätte aber, selbst wenn es in alle Richtungen gleichzeitig strahlen würde (Vorteil der adaptiven Technik ausser Acht gelassen), gemäss folgendem Auszug aus dem Standortdatenblatt, 10x weniger Leistung gegenüber 3G / 4G. Gleichzeitig fordert die Mobilfunk Industrie mit Vehemenz eine massive Grenzwerterhöhung mit der Begründung der Notwendigkeit 5G und wieder gleichzeitig wird erklärt: "5G strahle nicht so stark wie man denkt.".
Das passt nicht zusammen
Akkreditierungsstelle ist.-->Ausschnitt aus dem Standortdatenblatt, Fluhmühle 11, Luzern, 23.09.2019 der Swisscom. 5G ist zu erkennen an den 3.600 MHZ
Der Bund gibt an, 5G könne gemessen werden . Tatsächlich aber wird der Datenbeam überhaupt nicht gemessen, sondern errechnet, siehe Infographik unten rechts. Es werden die Synchronisationskeulen gemessen und von dort mit mehreren "definierten Faktoren" auf die Datenkeulen hochgerechnet.
Zu glauben, 5G erfülle die Grenzwerte ist also nicht festgestellte Tatsache, sondern Vertrauenssache.
Zur Erklärung: Alle 20 Millisekunden sendet 5G einen Impuls auf die gesamte Breite ab, um mit allen Endgeräten in Kontakt zu bleiben. Dies ist das Synchronisationssignal, also die Synchronisationskeulen. Erst wenn das Endgerät Daten herunterlädt, richtet sich die Datenkeule gezielt, variabel und sehr viel stärker auf das Endgerät, bzw. den Benutzer.
Es gibt bei den adaptiven 5G-Antennen kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Synchronisations- und Datenkeulen. Die Datenkeulen können ihre Sendestärke unabhängig von den Synchronisationskeulen ändern. Sie können immer stärker strahlen, bis die maximale Sendeleistung der Antenne erreicht ist, ohne, dass sich die Stärke des Synchronisationssignals ändert. Anhand der Messung der Synchronisationskeulen und einer Hochrechnung kann deshalb die Stärke der Datenkeulen nicht festgestellt werden. Ebenso misst auch das Qualitätssicherungssystem keine Messergebnisse, sondern nur die Stärke des Steuersignales zur Antenne.
Ein weiterer Beleg für die Nichtmöglichkeit von Abnahmemessungen von adaptiven Antennen ist im aktuellen Bauentscheid 2100/20 der Stadt Zürich vom 17. November 2020 betreffend die Mobilfunkanlage an der Forchstrasse 261 zu sehen. Auch hier hat die Beschwerdegegnerin die geforderte Abnahmemessung der sich in Betrieb befindlichen Frequenzbänder der adaptiven Antennen (3400 – 3800 MHz) am 11. Juni 2019 nicht messen können. Sie müsste das laut Beschluss Ziff. I. 2 innert 90 Tagen nachholen, was allerdings bis heute nicht erfolgt ist. Auch diese Anlage wird von der Beschwerdegegnerin ohne Abnahmemessung betrieben.
Fazit: Abnahmemessungen sind bis heute nicht möglich. Die Baubewilligung für adaptive Antennen basieren somit lediglich auf Prognosen respektive Annahmen. Dies ist eine unhaltbare Praxis, die die Gesundheit der Bevölkerung unnötigerweise aufs Spiel setzt und gegen das Vorsorgeprinzip verstösst.
Bild 4 ist Theorie: Man müsste den Strahl einmal ruhigstellen, um eine Testmessung zu erreichen.
Die gezieltere Strahlung ist ein Vorteil. Studien aber zeigen, dass die Pulsation, verstärkt durch Beamhopping, die Strahlung biologisch aktiver und daher gefährlicher macht. Dieser Pulsation wäre die gesamte Bevölkerung, aufgrund Millionen gleichzeitiger Verbindungen und eines viel dichteren Antennenetzwerkes, permanent ausgesetzt. Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlamentes, Februar 2020
Diese gesamte Seite ist entstanden aus Arbeitsgruppen mit Fachleuten. Die Richtigkeit der Angaben kann nicht gewährleistet werden. Sicher aber liegen sie der Wahrheit sehr viel näher als die völlig unverantwortliche Aussage: 5G könne gemessen werden und nach Worst-Case-Szenario behandelt werden und dabei noch den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gewähren.
Die für 5G notwendigen Frequenzen wurden vom Bund für viel Geld an die Mobilfunk Betreiber verkauft. Jetzt will man das Projekt um jeden Preis einführen. Es gibt zu viele Fragezeichen, um dies gegenüber dem Gesundheitsschutz gegenüber der Bevölkerung verantworten zu können. Leider können sich die Mobilfunkbetreiber derzeit auf Aussagen der Gerichte stützen, die aller Wahrscheinlichkeit technisch nicht haltbar sind. Es braucht Öffentlichkeitsarbeit, damit auch Gerichte von ihrem mobilfunktreuen Standpunkt absehen und Stimmen der Kritiker ernster nehmen.
Lange Wellen gehen weit
Millimeterwellen