So das Argument der Mobilfunkbetreiber.
Auch die Entscheidungsträger des Mobilfunk sind nur eine ganz kleine Gruppe. Wäre die Bevölkerung aufgrund einseitiger Studien nicht über viele Jahre falsch informiert worden so hätte der Mobilfunk bis heute nicht diese Dimension erreicht.
Regelmässig wurden Äusserungen gebracht wie: Die Mobilfunkgegner würden sich "irgendwelche Texte aus dem Internet zusammenkopieren" oder sie würden mit "Fake News" die Diskussion dominieren.
Selbst namhafteste, seriöseste Studien wie NTP und Ramazzini weisen sie zurück und bringen dafür selbstfinanzierte Studien die sie als Wahrheit darstellen.
Mobilfunkbetreiber drohen Einsprechern des Öfteren "Kostenfolge" an. Damit wurden schon viele Unwissende abgeschreckt.
Bundesebene:
Dem Einsprecher dürfen – entgegen den Aussagen der Gesuchstellerin – für das vorliegende Baugesuch im ersten
Schritt (bis zu einem Weiterzug an die nächste Instanz) keine Kosten belastet werden. Vgl. Bundesgerichtsurteil (BGE
143 II 467). Hinzuweisen ist ferner auf BGE 144 V 298 Erw. 8.1 mit Hinweisen dass wer in eigener Sache prozessiert
nur in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Parteientschädigung hat. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme sind (in einem gewöhnlichen Einspracheverfahren i.d.R.) nicht
gegeben.
Kostenfolge gab es früher einmal. Durch hier genannte Gerichtsurteile wurde sie abgeschafft. Am Beispiel einer Einsprache kann eine mögliche Formulierung sein:
Bereits in den 50-er Jahren war bekannt wie kathastrophal die Schäden des Rauchen für die Gesundheit ist. Erst als die Lügen der Tabakindustrie ans Licht kamen, griffen die Regierungen, viele Jahre später, zu den heutigen Massnahmen.
Rauchen und Passivrauchen kann man aufhören. Einem einmalig installierten Mobilfunkmasten aber kann man nicht mehr ausweichen. Dass Mobilfunkbetreiber aber rigoros sein können haben sie schon mehrfach bewiesen, siehe Beispiel Rütlihof bei Winterthur, 1999 bis 2006.
So viel Zeit wie bei Tabak haben wir bei Mobilfunk nicht mehr.