Prof. Dr.med. Franz Adlkofer
Gestorben Juli 2022, im Alter von 87 Jahren
Lebensbeispiel eines aufrichtigen Wissenschaftlers
«Unsere Ausgangshypothese war, dass wir trotz Einsatz modernster Untersuchungstechniken nicht in der Lage sein würden, den Nachweis zu führen, dass EMF das Programm lebender Zellen negativ beeinflussen kann. Es kam anders als wir dachten.»
Adlkofer bei der Vorstellung der Ergebnisse des REFLEX Projektes, 2004
«Die Errichtung der Stiftung PANDORA erfolgte aufgrund der Erfahrungen, die Wissenschaftler immer dann machen, wenn sie Forschungsergebnisse veröffentlichen, die den Interessen von Politik und Industrie im Wege stehen.»
Pandora Stiftung | Stiftung für unabhängige Forschung, gegründet von Franz Adlkofer und ab 2011 von ihm geführt
Franz Xaver Adlkofer
(* 14. Dezember 1935 in Attenzell; † 18. Juni 2022 auf Paros, Griechenland) war ein deutscher Mediziner und Hochschullehrer. Er war Geschäftsführer und Mitglied des Stiftungsrats der vom Verband der Zigarettenindustrie gegründeten Stiftung für Verhalten und Umwelt.
Wikipedia
Prof. Alexander Lerchl,
Kontrahent im folgend aufgelisteten Gerichtsstreit um die REFLEX Studienergebnisse, war Vorsitzender des Ausschusses für nicht ionisierende Strahlung der Strahlenschutzkommission, einem Beratungsgremium des deutschen Bundesumweltministeriums.
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1999 - 2004
leitete Adlkofer die europäische REFLEX Studie. Das Projekt hatte ein Volumen von rd. 3.2 Millionen Euro, war finanziert von der Europäischen Kommission, Finnland, der Schweiz und der Stifung VERUM. Es wurden DNA Strangbrüche, Zellschäden, Schädigung des Gehirns, (u.A.), im Bereich der geltenden Mobilfunk Grenzwerte nachgewiesen.
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Mitte 2007
informiert Lerchl die Universität Wien: Die Ergebnisse der REFLEX Studie seien durch
Elisabeth Kratochvil
als Technische Assistentin an der Medizinischen Universität Wien gefälscht worden. Durch diese Fälschungsvorwürfe konnte Prof. Lerchl erwirken dass ein, von den Gutachtern hochbewertetes REFLEX Nachfolgeprojekt, durch die EU Kommission abgesagt wurde. Adlkofer kontaktierte die angegriffene Elisabeth Kratochvil und bot ihr finanzielle Unterstützung aus seiner PANDORA Stiftung an.
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2011
wurde die Süddeutschen Zeitung vom Landgericht Hamburg in erster Instanz auf Unterlassung der Fälschungsbehauptungen verurteilt (Betreffender Bericht war initiiert von A. Lerchl). Lerchl aber gibt nicht auf und veröffentlicht 2014 im Laborjuornal, einer anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschrift einen erneuten Bericht.
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2015
wird Alexander Lerchl zusammen mit dem Laborjournal auf Unterlassung der Fälschungsbehauptung verurteilt, was Lerchl aber nur sehr begrenzt macht. Aufgrund erneuter Verstösse werden A. Lerchl Strafzahlungen von EUR 14.400 auferlegt.
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Gegen alle Ordnungsmittelbeschlüsse reicht Alexander Lerchl beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) sofortige Beschwerde ein und beantragt die Aussetzung der Vollziehung der Strafzahlungen. In einem Zwischenbescheid zur ersten Beschwerde teilt ihm das OLG im September 2015 mit, dass eine Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts nicht veranlasst sei, da seine sofortige Beschwerde nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Erfolgsaussichten habe. Endgültig entscheidet das OLG über die sofortigen(!) Beschwerden allerdings erst 3½ Jahre später und dann aber ganz anders als ursprünglich angekündigt:
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März 2019
erklärt das OLG Alexander Lerchls sofortige Beschwerden als zulässig und begründet, ändert die Ordnungsmittelbeschlüsse des Landgerichts ab, weist Elisabeth Kratochvils Ordnungsmittelanträge zurück und auferlegt ihr die Kosten für das Ordnungsmittelverfahren. Alexander Lerchl erlässt es die Strafgebühren in Höhe von insgesamt 14.400 Euro. Dieser erklärt sich daraufhin im IZgMF-Forum zum 6:0-Sieger über Elisabeth Kratochvil.
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Elisabeth Kratochvils anwaltliche Vertretung hält die Aufhebung der Ordnungsmittelbeschlüsse des Landesgerichts durch das OLG für rechtsirrig aber die Einwände werden vom OLG abgewiesen und A. Lerchl verbreitet weiter die These, dass «dass nämlich bei korrekter Anwendung der geltenden Strahlenschutzrichtlinien gesundheitliche Risiken der Mobilfunkstrahlung zuverlässig ausgeschlossen werden.».
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Dezember 2020 fiel das endgültige Urteil: Die Fälschungsbehauptungen gegenüber der REFLEX-Studie dürfen nicht mehr wiederholt werden.
Die Ergebnisse der REFLEX-Studie von 2004, dass die Mobilfunkstrahlung ein gentoxisches Potential hat, sind richtig.
Prof. Lerchl wird bei Zuwiederhandlung eine Ordnungsbusse von EUR 250.000 oder 6 Monate Ordnungshaft auferlegt und trägt die Kosten des Verfahrens. Eine Revision wird nicht zugelassen.
Einen ausführlicheren Bericht finden Sie bei Pandora
Über die Stiftung
sowie
Mobilfunkforschung vor Gericht - Teil 2, Franz Adlkofer, Juni 2022.
Trotz alledem ist Prof. Lerchl
weiterhin aktiv.
«Angesichts dieses Urteils
danken wir Professor Franz Adlkofer,
dass er diese zermürbende Auseinandersetzung 12 Jahre lang durchgehalten hat.»
Artikel Diagnose Funk
«Allzu oft zeigt es sich, dass wir über bestimmte Risiken aus kommerziellen Gründen von Politik und Industrie im Unklaren gelassen werden. Um diesen Zustand zu erhalten, wird der unabhängigen Forschung jegliche Unterstützung verweigert. Damit werden Forschungsergebnisse verhindert, die mit den eigenen Interessen nicht in Einklang stehen. Der unabhängigen Wissenschaft eine Chance zu geben – dieser Aufgabe fühlt sich die Stiftung PANDORA verpflichtet!»
Der Name PANDORA entstammt der griechischen Mythologie, der «Büchse der Pandora»: Beim ersten Öffnen bringt sie Unglück. Wird sie aber ein zweites Mal geöffnet, wächst Hoffnung. Anders ausgedrückt: Wahres muss wieder und wieder benannt werden. Adlkofer durfte den Sieg vor Gericht noch erleben. Er hinterlässt uns ein Vorbild für Geradlinigkeit und ein grosses Erbe: Finanzierung für unabhängige Studien.
Tun wir unseren Teil.
Claudia Zumtaugwald
Christian Sedlmair
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