«Es macht nämlich keinen Sinn, neue Antennen zu planen, wenn das Angebot in Bezug auf die Infrastruktur bereits mehr als ausreichend ist.» (S.5)
«Die Debatte und die Argumente sind bekannt. Technisch bedingte elektromagnetische Wellen, insbesondere solche, die von der Mobilfunktechnologie ausgehen, haben schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier.» (S.3)
«Tatsächlich lässt dies darauf schliessen, dass die Wahl dieses Standorts allein aus wirtschaftlichen Gründen auf einem Grundstück getroffen wurde» (S.2)
Denkmalschutz
war nicht der Grund:
Es gibt keine Sichtverbindung vom Château du Bois zur Antenne und umgekehrt. Das Château du Bois ist über 600 m entfernt und liegt ca. 70 m höher.
«verglichen mit 4G benötigt 5G dreimal so viel Antennen»
Bericht «Nachhaltiges Mobilfunknetz» des Bundesrates, 2021, Projekt CRR-954
Von Anfang an konnte 5G die Grenzwerte nicht einhalten.
Es gibt keine Kontrolle für 5G.
Mit Anwendung des «Schweizer Korrekturfaktores» überschreiten 5G Antennen die geltenden Grenzwerte, gemessen in Watt/ERP, im sechs Minuten Mittel, wahrscheinlich knapp um das Doppelte.
Wenn das Haus der Kantone sich nicht an Gesetze und Verordnungen hält
(Rechtsgutachten, in Bezug auf Korrekturfaktor und Bagatellbewilligungen),
mit welcher Begründung will man vom Bürger die Einhaltung seiner Rechte und Pflichten verlangen?
Worum geht es im Kern?
Der Datentransport durch die Luft muss optimiert und verringert werden. Zu glauben, 5G könne «100x mehr Daten» mit weniger Strahlung transportieren, ist ein Trugschluss. Um mehr Daten transportieren zu können benötigt 5G eine
stärkere Pulsierung
und um stärkere Pulsierung zu ermöglichen benötigt es höhere Frequenzen.
Höhere Frequenzen aber haben geringere Reichweite oder brauchen mehr Energie um das selbe Ziel zu erreichen. Etwas gezielter ist 5G, aber nicht so wie dargestellt und dafür aber bringt es Nachteile.
2019 rechnete Hugo Lehmann, damals Swisscom, auf einem
Workshop
in Bern vor warum 5G, gemessen an Watt/ERP,
16x mehr Leistung
braucht um die selbe Netzabdeckung zu erreichen:
Mobilfunk ohne Kontrolle:
Das QS System und die fehlenden Stichprobenkontrollen
Unmögliche Hochrechnung
5G hat 2 Arten von Abstrahlungen:
Das
Signalisierungssignal
wird alle 20 Millisekunden von der Antenne, immer gleich ausgesendet, da die Antenne immer nach möglichen Endgeräten suchen muss, egal ob Datennutzung erfolgt werden oder nicht.
Der
Daten Beam
oder das
Verkehrssignal
ist in den unteren Bildern in Rot dargestellt und wird aktiv sobald Datentransport erfolgt. Der Datenbeam wird
unabhängig vom Signalisierungssignal gesteuert.
Er kann seine Strahlungsstärke bis zum Maximum hochfahren auch wenn das Signalisierungssignal konstant schwach bleibt.
Nach dem von METAS vorgeschlagenen Messverfahren soll nun nur das Signalisierungssignal «Code-Selektiv» gemessen und von dort auf den Datenstrahl hochgerechnet werden. Eine
Hochrechnung ist jedoch nicht möglich,
weil:
A)
zwischen dem Signalisierungssignal und dem Datensignal
kein Abhängigkeitsverhältnis
besteht: Der Datenstrahl wird unabhängig vom Signalisierungssignal gesteuert.
B)
Daten- und Signalisierungssignal
unterschiedliche Ausbreitungseigenschaften
haben.
C)
Wie Licht nutzt der Datenstrahl auch
Reflexionen,
z.B. an Hauswänden, um z.B. ein Endgerät zu erreichen, zu dem keine direkte Sichtverbindung besteht. All diese Faktoren führen dazu, dass es nicht möglich ist, vom Signalisierungssignal auf den Datenstrahl zu schließen.
Ein betreibereigenes System kann keine Kontrolle sein
Die laufende Kontrolle des Datenbeams schliesslich sollte über ein
betreibereigenes
Qualitätssicherungssystem erfolgen.
Mobilfunk Betreiber sind keine Kontrollinstanz. Darum kann ein bebreibereigenes Qualitätssicherungssystem nicht als End-Kontrolle gelten.
Reflexionen: QS System kann nicht die am Ort auftreffende Strahlung ermitteln
Vergleichbar Licht reflektiert Mobilfunk Strahlung, beispielsweise an Häuserwänden. Dieser Effekt wird genutzt für Mobilfunk da nur in seltenen Fällen ein Endgerät in direkter Sichtlinie zur Antenne steht. Das QS System
kann nur die Abstrahlung ab Antenne ermitteln,
anhand der elektrischen Eingangsleistung an der Antenne.
Niemals kann ein QS System jene Strahlung ermitteln die am Ort auftrifft da es keine Reflexionen ermitteln kann.
Kanton Bern bestätigt selber, dass er sich auf Betreiberangaben verlässt und diese nicht überprüft
keine Kontrollen und Stichprobenmessungen der Antennen ausführt
keinen direkten Zugriff auf das QS System der Betreiber hat
die effektive Strahlungsleistung vor Ort nicht überprüft
einzig auf die Datenblätter des BAKOM verweist
Anmerkung:
auch dort werden wiederum nur die Angaben der Betreiber erfasst
Dabei hatte das
Bundesgericht 2019, im Urteil
1C_97/2018
regelmässige
Stichprobenkontrollen gefordert.
Medienberichte sind u.A.:
NZZTagesanzeiger.
Der klaren Forderung des Bundesgerichtes nach
Stichprobenkontrollen
wird NICHT gefolgt, sondern Kantone verlassen sich schlicht auf die Betreiberangaben.
Hersteller und Betreiber aber sind jene Interessensgruppe die bekannterweise höhere Grenzwerte fordern, mit Begründung der Notwendigkeit 5G.
Zum Vergleich:
Ohne Kontrollen wäre der
«Volkswagen Abgasskandal»
nicht aufgekommen. Bei Mobilfunk dagegen wird die Kontrolle den Herstellern und Betreibern gleich direkt überlassen.
Wer der schon einmal ein Haus gebaut hat weiss wie streng Baubehörden sonst agieren: Jedes Bauobjekt würde im Falle von Unregelmässigkeiten baupolizeilich eingestellt oder zum Rückbau gezwungen.
Idee einer Messmethode...
Soll eine Messung
glaubwürdig
sein soll, müssten folgende Bedingungen gegeben sein: Zu einem
Zeitpunkt an dem der Betreiber es nicht weiss
und mit einer Methode die keine
keine Manipulationsmöglichkeiten durch die Betreiber ermöglicht
muss überprüft werden. Alles Andere kann nur Zweifel erwecken.
Wenn ein PKW Motor auf seine Abgaswerte untersucht wird, wird Vollgas gegeben, und ähnlich ist es in vielen anderen Bereichen.
Für 5G also müssten mehrere längere, starke Datendownloads, auf mehrere moderne, leistungsfähige Endgeräte erfolgen und dabei an mehreren, im Sinne des Betreibers ungünstig gesetzten Messpunkten (an Stellen wo eine Überschreitung herauskommen könnte), die Einhaltung der Grenzwerte überprüft. Auch müsste überprüft werden ob die Downloadraten den Werbeaussagen entsprechen.
Würde nun damit herauskommen, dass der
«schweizer Korrekturfaktor»
überhöht ist, da an mehreren Messpunkten ein höherer Durschnittswert herauskommt? Sicher ist:
Nur mit einer kritischen Messmethode könnte Vertrauen geschaffen werden.
Die aktuell von der
METAS vorgeschlagenen Messmethode, ist das direkte Gegenteil:
Hier wird nur Code-Selektiv das
Signalisierungssignal
gemessen und von dort auf den eigentlichen Datenbeam
hochgerechnet.
Für die Hochrechnung aber
braucht es die Angaben der Mobilfunk Betreiber.
Überhaupt gibt es kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Signalisierungssignal und Datenbeam. Auch haben beide verschiedene Ausbreitungseigenschaften.
Eine Hochrechnung ist nicht möglich.
Strahlt 5G gezielter?
5G strahlt bei Weitem nicht so gezielt wie es verkauft wird.
Bild deutsche Telekom:
Ein einzelner Beam strahlt je ganz genau nur einen bestimmten Benutzer an.
Eigenes Bild,
aus den Herstellerangaben übertragen, Antenne mit
16 Sub Arrays.
Dieser Beam sollte, gemäss Vollzugsempfehlung, bis
5x stärker strahlen dürfen.
Eigenes Bild,
aus den Herstellerangaben übertragen, Antenne mit
64 Sub Arrays (Maximum).
Dieser Beam sollte, gemäss Vollzugsempfehlung, bis
10x stärker strahlen dürfen.
Die nahen Anwohner bekommen immer höhere Strahlung ab, egal in welche Richtung die Antenne strahlt.
In Distanz von 2 Kilometer strahlt die Antenne einen ganzen Ortsteil an weil einer Video spielt und dies dann in maximal 5-10 mal stärkerer Strahlung, gemessen in Watt ERP.
Schweizer Korrekturfaktor
2020 wurde, im Zuge der Vollzugsempfehlung, 5G gemessen und heraus kam: 5G überschreitet die gültigen Grenzwerte, gemessen an
W/ERP
um bis zum zehnfachen.
Es war die Geburtsstunde des «Schweizer Korrekturfaktores»
Der Korrekturfaktor gilt
international mit maximal 4, bei 64 Sub Arrays.
Dieser ist so gerechnet dass 5G mit Korrekturfaktor im
6 Minuten Mittel den selben Strahlungswert einhält.
Auch die «Shikhantsov» Studie, die auch vom BAFU als Quelle herangezogen wird, ebenso wie Nokia Berechnungen landen mir ihren Berechnungen für einen Korrekturfaktor in ungefähr dort wo der internationale Korrekturfaktor liegt.
Es ist nicht nachvollziehbar auf welcher Berechnungsgrundlage der «Schweizer Korrekturfaktor» gründet.
Mit Anwendung des «Schweizer Korrekturfaktores» überschreiten 5G Antennen die geltenden Grenzwerte, gemessen in Watt/ERP, im sechs Minuten Mittel, wahrscheinlich knapp um das Doppelte.
So sieht eine
Sinuswelle
aus wie beispielsweise von einem Mikrowellenherd (Frequenz: 2.25 Gigaherz).
So ungefähr sieht ein
Datentransport auf der gepulsten Welle
aus. Vergleich Mikrowelle (2.25GHZ): 4G hat eine Frequenz von 2.6 Gigaherz, 3G hat ungefähr 0.8 und 5G wird aktuell mit 3.6 GHZ eingeführt.
Beamhopping
Bild LUWE:
Unregelmässiges Beamhopping
Bild LUWE:
5G bei Auslastung
Wissenschaftliche Zitate
Studien aber zeigen, dass pulsierte Strahlung biologisch aktiver und gefährlicher ist.
Dieser Pulsation wäre die gesamte Bevölkerung,
aufgrund Millionen gleichzeitiger Verbindungen und eines viel dichteren Antennenetzwerkes, permanent
ausgesetzt.
[..] Darüber gibt es keine Studien.
Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlamentes, Februar 2020
Widersprüche
Nach Einführung 5G hatten die Betreiber 5G Antennen mit unmöglich geringen Leistungen ausgewiesen. Es wurden Antennen, die eine Maximalleistung von 30.000 Watt ERP aufweisen und eine vom Hersteller angegebene Mindestleistung von wenigstens 6 bis 16% der Maximalleistung (was in ungefähr 3.000 W/ERP sind) benötigen um überhaupt betriebsfähig zu sein, in den Standortdatenblättern mit 50 Watt ERP ausgewiesen.
Von Anfang an wurde gesagt, 5G würde nach dem «Worst Case Szenario» bewertet also so, also ob es in alle Richtungen voll strahlen würde und dabei die Grenzwerte einhalten. Leider wurde diese These auch von Gerichten gutgeheissen, mit einer Ausnahme in Zürich.
2021 kam die Vollzugsempfehlung mit einem Korrekturfaktor, der besagt dass die Antenne nun die Grenzwerte im Maximum um bis zum 10 fachen, gemessen an Watt ERP überschreiten darf, während dem Volk gesagt wurde, 5G würde die Grenzwerte einhalten.
Juli 2021 wurde vom BPUK ein
Rechtsgutachten
erstellen lassen, worin im Zwischenergebnis 5, Seite 6/41, klar festgehalten ist dass Grenzwert für Mobilfunk kein Mittelwert ist sondern ein Maximalwert, wörtlich:
«[..] die Anwendung eines spezifischen KorrekturfaktorsDer Korrekturfaktor gibt das Verhältnis vom zulässigen Spitzenwert auf den gemittelten Wert an. Daher ist mit «Korrekturfaktor» und «Mittelung» derselbe Zusammenhang gemeint.
[..] ein Paradigmenwechsel, der vom Willen des Gesetzgebers nicht gedeckt ist. Mehrere Urteile kantonaler Gerichte kommen zu ähnlichen Schlüssen [..]».
Selbes schreibt im
Berner Bulletin 1/2021
ein Rechtsanwalt, der bis anhin noch die Mobilfunk Branche vertrat, wörtlich: «Zudem liegt in der Einführung der Massgeblichkeit einer zeitlichen MittelungDer Korrekturfaktor gibt das Verhältnis vom zulässigen Spitzenwert auf den gemittelten Wert an. Daher ist mit «Korrekturfaktor» und «Mittelung» derselbe Zusammenhang gemeint.
der Belastung in gewissem Sinn ein
Paradigmenwechsel».
Aktuell verbreiten Mobilfunk Betreiber Meinung: eine Mittelung der Mobilfunk Grenzwerte wäre immer schon normal gewesen.
Die Mittelung der Grenzwerte war immer schon normal bei Schall, nicht aber bei Mobilfunk!
In den Mobilfunk
Empfehlungen vom 7.3.2022
empfiehlt die BPUK gar 5G direkt im Bagatell zuzulassen, also ohne Baubewilligung. Gemäs NISV Strahlenverordnung aber ist eine Bewilligung nötig sobald sich die Abstrahlcharakteristik ändert. Damit hält sich die BPUK weder an die NISV noch an ihr eigenes Rechtsgutachten.
Wenn das «Haus der Kantone» (BPUK) sich selbst nicht an ihr eigenes Rechtsgutachten hält, wie sollen Behörden dann verlangen dass Bürger sich an Gesetze und Verordnungen halten?