Warum hat Alain Berset Einsprache gemacht?
Einsprache Alain Berset

  • «Es macht nämlich keinen Sinn, neue Antennen zu planen, wenn das Angebot in Bezug auf die Infrastruktur bereits mehr als ausreichend ist.» (S.5)
  • «Die Debatte und die Argumente sind bekannt. Technisch bedingte elektromagnetische Wellen, insbesondere solche, die von der Mobilfunktechnologie ausgehen, haben schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier.» (S.3)
  • «Tatsächlich lässt dies darauf schliessen, dass die Wahl dieses Standorts allein aus wirtschaftlichen Gründen auf einem Grundstück getroffen wurde» (S.2)
Denkmalschutz war nicht der Grund: Es gibt keine Sichtverbindung vom Château du Bois zur Antenne und umgekehrt. Das Château du Bois ist über 600 m entfernt und liegt ca. 70 m höher.
«verglichen mit 4G benötigt 5G dreimal so viel Antennen»
Bericht «Nachhaltiges Mobilfunknetz» des Bundesrates, 2021, Projekt CRR-954
Von Anfang an konnte 5G die Grenzwerte nicht einhalten.
Es gibt keine Kontrolle für 5G.
Mit Anwendung des «Schweizer Korrekturfaktores» überschreiten 5G Antennen die geltenden Grenzwerte, gemessen in Watt/ERP, im sechs Minuten Mittel, wahrscheinlich knapp um das Doppelte.
Wenn das Haus der Kantone sich nicht an Gesetze und Verordnungen hält (Rechtsgutachten, in Bezug auf Korrekturfaktor und Bagatellbewilligungen), mit welcher Begründung will man vom Bürger die Einhaltung seiner Rechte und Pflichten verlangen?

Worum geht es im Kern?

Der Datentransport durch die Luft muss optimiert und verringert werden. Zu glauben, 5G könne «100x mehr Daten» mit weniger Strahlung transportieren, ist ein Trugschluss. Um mehr Daten transportieren zu können benötigt 5G eine stärkere Pulsierung und um stärkere Pulsierung zu ermöglichen benötigt es höhere Frequenzen. Höhere Frequenzen aber haben geringere Reichweite oder brauchen mehr Energie um das selbe Ziel zu erreichen. Etwas gezielter ist 5G, aber nicht so wie dargestellt und dafür aber bringt es Nachteile.

2019 rechnete Hugo Lehmann, damals Swisscom, auf einem Workshop in Bern vor warum 5G, gemessen an Watt/ERP, 16x mehr Leistung braucht um die selbe Netzabdeckung zu erreichen:

Mobilfunk ohne Kontrolle: Das QS System und die fehlenden Stichprobenkontrollen

Unmögliche Hochrechnung

5G hat 2 Arten von Abstrahlungen:

Das Signalisierungssignal wird alle 20 Millisekunden von der Antenne, immer gleich ausgesendet, da die Antenne immer nach möglichen Endgeräten suchen muss, egal ob Datennutzung erfolgt werden oder nicht.

Der Daten Beam oder das Verkehrssignal ist in den unteren Bildern in Rot dargestellt und wird aktiv sobald Datentransport erfolgt. Der Datenbeam wird unabhängig vom Signalisierungssignal gesteuert. Er kann seine Strahlungsstärke bis zum Maximum hochfahren auch wenn das Signalisierungssignal konstant schwach bleibt.

Nach dem von METAS vorgeschlagenen Messverfahren soll nun nur das Signalisierungssignal «Code-Selektiv» gemessen und von dort auf den Datenstrahl hochgerechnet werden. Eine Hochrechnung ist jedoch nicht möglich, weil: A) zwischen dem Signalisierungssignal und dem Datensignal kein Abhängigkeitsverhältnis besteht: Der Datenstrahl wird unabhängig vom Signalisierungssignal gesteuert. B) Daten- und Signalisierungssignal unterschiedliche Ausbreitungseigenschaften haben. C) Wie Licht nutzt der Datenstrahl auch Reflexionen, z.B. an Hauswänden, um z.B. ein Endgerät zu erreichen, zu dem keine direkte Sichtverbindung besteht. All diese Faktoren führen dazu, dass es nicht möglich ist, vom Signalisierungssignal auf den Datenstrahl zu schließen.

Ein betreibereigenes System kann keine Kontrolle sein

Die laufende Kontrolle des Datenbeams schliesslich sollte über ein betreibereigenes Qualitätssicherungssystem erfolgen.

Mobilfunk Betreiber sind keine Kontrollinstanz. Darum kann ein bebreibereigenes Qualitätssicherungssystem nicht als End-Kontrolle gelten.

Reflexionen: QS System kann nicht die am Ort auftreffende Strahlung ermitteln

Vergleichbar Licht reflektiert Mobilfunk Strahlung, beispielsweise an Häuserwänden. Dieser Effekt wird genutzt für Mobilfunk da nur in seltenen Fällen ein Endgerät in direkter Sichtlinie zur Antenne steht. Das QS System kann nur die Abstrahlung ab Antenne ermitteln, anhand der elektrischen Eingangsleistung an der Antenne.

Niemals kann ein QS System jene Strahlung ermitteln die am Ort auftrifft da es keine Reflexionen ermitteln kann.

Kanton Bern bestätigt selber, dass er sich auf Betreiberangaben verlässt und diese nicht überprüft

In der Antwort des Regierungsrates Bern auf die Interpellation 219-2021 bestätigt der Kanton Bern dass er

Dabei hatte das Bundesgericht 2019, im Urteil 1C_97/2018 regelmässige Stichprobenkontrollen gefordert. Medienberichte sind u.A.: NZZ Tagesanzeiger.

Der klaren Forderung des Bundesgerichtes nach Stichprobenkontrollen wird NICHT gefolgt, sondern Kantone verlassen sich schlicht auf die Betreiberangaben.
Hersteller und Betreiber aber sind jene Interessensgruppe die bekannterweise höhere Grenzwerte fordern, mit Begründung der Notwendigkeit 5G.
Zum Vergleich:
Ohne Kontrollen wäre der «Volkswagen Abgasskandal» nicht aufgekommen. Bei Mobilfunk dagegen wird die Kontrolle den Herstellern und Betreibern gleich direkt überlassen.

Wer der schon einmal ein Haus gebaut hat weiss wie streng Baubehörden sonst agieren: Jedes Bauobjekt würde im Falle von Unregelmässigkeiten baupolizeilich eingestellt oder zum Rückbau gezwungen.

Idee einer Messmethode...

Soll eine Messung glaubwürdig sein soll, müssten folgende Bedingungen gegeben sein: Zu einem Zeitpunkt an dem der Betreiber es nicht weiss und mit einer Methode die keine keine Manipulationsmöglichkeiten durch die Betreiber ermöglicht muss überprüft werden. Alles Andere kann nur Zweifel erwecken.

Wenn ein PKW Motor auf seine Abgaswerte untersucht wird, wird Vollgas gegeben, und ähnlich ist es in vielen anderen Bereichen.

Für 5G also müssten mehrere längere, starke Datendownloads, auf mehrere moderne, leistungsfähige Endgeräte erfolgen und dabei an mehreren, im Sinne des Betreibers ungünstig gesetzten Messpunkten (an Stellen wo eine Überschreitung herauskommen könnte), die Einhaltung der Grenzwerte überprüft. Auch müsste überprüft werden ob die Downloadraten den Werbeaussagen entsprechen.

Würde nun damit herauskommen, dass der «schweizer Korrekturfaktor» überhöht ist, da an mehreren Messpunkten ein höherer Durschnittswert herauskommt? Sicher ist: Nur mit einer kritischen Messmethode könnte Vertrauen geschaffen werden.

Die aktuell von der METAS vorgeschlagenen Messmethode, ist das direkte Gegenteil: Hier wird nur Code-Selektiv das Signalisierungssignal gemessen und von dort auf den eigentlichen Datenbeam hochgerechnet. Für die Hochrechnung aber braucht es die Angaben der Mobilfunk Betreiber. Überhaupt gibt es kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Signalisierungssignal und Datenbeam. Auch haben beide verschiedene Ausbreitungseigenschaften. Eine Hochrechnung ist nicht möglich.

Strahlt 5G gezielter?

5G strahlt bei Weitem nicht so gezielt wie es verkauft wird.

Bild deutsche Telekom: Ein einzelner Beam strahlt je ganz genau nur einen bestimmten Benutzer an.

Eigenes Bild, aus den Herstellerangaben übertragen, Antenne mit 16 Sub Arrays. Dieser Beam sollte, gemäss Vollzugsempfehlung, bis 5x stärker strahlen dürfen.

Eigenes Bild, aus den Herstellerangaben übertragen, Antenne mit 64 Sub Arrays (Maximum). Dieser Beam sollte, gemäss Vollzugsempfehlung, bis 10x stärker strahlen dürfen.

Die nahen Anwohner bekommen immer höhere Strahlung ab, egal in welche Richtung die Antenne strahlt.

In Distanz von 2 Kilometer strahlt die Antenne einen ganzen Ortsteil an weil einer Video spielt und dies dann in maximal 5-10 mal stärkerer Strahlung, gemessen in Watt ERP.

Schweizer Korrekturfaktor

2020 wurde, im Zuge der Vollzugsempfehlung, 5G gemessen und heraus kam: 5G überschreitet die gültigen Grenzwerte, gemessen an W/ERP um bis zum zehnfachen. Es war die Geburtsstunde des «Schweizer Korrekturfaktores»

Der Korrekturfaktor gilt international mit maximal 4, bei 64 Sub Arrays. Dieser ist so gerechnet dass 5G mit Korrekturfaktor im 6 Minuten Mittel den selben Strahlungswert einhält. Auch die «Shikhantsov» Studie, die auch vom BAFU als Quelle herangezogen wird, ebenso wie Nokia Berechnungen landen mir ihren Berechnungen für einen Korrekturfaktor in ungefähr dort wo der internationale Korrekturfaktor liegt.

Es ist nicht nachvollziehbar auf welcher Berechnungsgrundlage der «Schweizer Korrekturfaktor» gründet.

Mit Anwendung des «Schweizer Korrekturfaktores» überschreiten 5G Antennen die geltenden Grenzwerte, gemessen in Watt/ERP, im sechs Minuten Mittel, wahrscheinlich knapp um das Doppelte.

Technische Details zum Korrekturfaktor Thomas Fluri, 18 Seiten

Wie sieht das in der Luft aus?

Datentransport auf gepulster Welle

So sieht eine Sinuswelle aus wie beispielsweise von einem Mikrowellenherd (Frequenz: 2.25 Gigaherz).

So ungefähr sieht ein Datentransport auf der gepulsten Welle aus. Vergleich Mikrowelle (2.25GHZ): 4G hat eine Frequenz von 2.6 Gigaherz, 3G hat ungefähr 0.8 und 5G wird aktuell mit 3.6 GHZ eingeführt.

Beamhopping

Bild LUWE: Unregelmässiges Beamhopping
Bild LUWE: 5G bei Auslastung

Wissenschaftliche Zitate

Studien aber zeigen, dass pulsierte Strahlung biologisch aktiver und gefährlicher ist. Dieser Pulsation wäre die gesamte Bevölkerung, aufgrund Millionen gleichzeitiger Verbindungen und eines viel dichteren Antennenetzwerkes, permanent ausgesetzt.
[..] Darüber gibt es keine Studien. Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlamentes, Februar 2020

Widersprüche

Nach Einführung 5G hatten die Betreiber 5G Antennen mit unmöglich geringen Leistungen ausgewiesen. Es wurden Antennen, die eine Maximalleistung von 30.000 Watt ERP aufweisen und eine vom Hersteller angegebene Mindestleistung von wenigstens 6 bis 16% der Maximalleistung (was in ungefähr 3.000 W/ERP sind) benötigen um überhaupt betriebsfähig zu sein, in den Standortdatenblättern mit 50 Watt ERP ausgewiesen.

Von Anfang an wurde gesagt, 5G würde nach dem «Worst Case Szenario» bewertet also so, also ob es in alle Richtungen voll strahlen würde und dabei die Grenzwerte einhalten. Leider wurde diese These auch von Gerichten gutgeheissen, mit einer Ausnahme in Zürich.

2021 kam die Vollzugsempfehlung mit einem Korrekturfaktor, der besagt dass die Antenne nun die Grenzwerte im Maximum um bis zum 10 fachen, gemessen an Watt ERP überschreiten darf, während dem Volk gesagt wurde, 5G würde die Grenzwerte einhalten.

Juli 2021 wurde vom BPUK ein Rechtsgutachten erstellen lassen, worin im Zwischenergebnis 5, Seite 6/41, klar festgehalten ist dass Grenzwert für Mobilfunk kein Mittelwert ist sondern ein Maximalwert, wörtlich: «[..] die Anwendung eines spezifischen Korrekturfaktors Der Korrekturfaktor gibt das Verhältnis vom zulässigen Spitzenwert auf den gemittelten Wert an. Daher ist mit «Korrekturfaktor» und «Mittelung» derselbe Zusammenhang gemeint. [..] ein Paradigmenwechsel, der vom Willen des Gesetzgebers nicht gedeckt ist. Mehrere Urteile kantonaler Gerichte kommen zu ähnlichen Schlüssen [..]». Selbes schreibt im Berner Bulletin 1/2021 ein Rechtsanwalt, der bis anhin noch die Mobilfunk Branche vertrat, wörtlich: «Zudem liegt in der Einführung der Massgeblichkeit einer zeitlichen Mittelung Der Korrekturfaktor gibt das Verhältnis vom zulässigen Spitzenwert auf den gemittelten Wert an. Daher ist mit «Korrekturfaktor» und «Mittelung» derselbe Zusammenhang gemeint. der Belastung in gewissem Sinn ein Paradigmenwechsel». Aktuell verbreiten Mobilfunk Betreiber Meinung: eine Mittelung der Mobilfunk Grenzwerte wäre immer schon normal gewesen. Die Mittelung der Grenzwerte war immer schon normal bei Schall, nicht aber bei Mobilfunk!

In den Mobilfunk Empfehlungen vom 7.3.2022 empfiehlt die BPUK gar 5G direkt im Bagatell zuzulassen, also ohne Baubewilligung. Gemäs NISV Strahlenverordnung aber ist eine Bewilligung nötig sobald sich die Abstrahlcharakteristik ändert. Damit hält sich die BPUK weder an die NISV noch an ihr eigenes Rechtsgutachten.

Wenn das «Haus der Kantone» (BPUK) sich selbst nicht an ihr eigenes Rechtsgutachten hält, wie sollen Behörden dann verlangen dass Bürger sich an Gesetze und Verordnungen halten?