«Technisch bedingte elektromagnetische Wellen, insbesondere solche, die von der Mobilfunktechnologie ausgehen, haben schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier.»

Einsprache Alain Berset, April 2018 (Seite 3)

«Eine 5G-Antenne möchte ich auch nicht neben meinem Wohnzimmer»

Urs Schäppi ehem. Swisscom Chef, Mai 2022

2017 wurde für Urs Schäppi, in Kehrsalz BE, neben seinem Wohnort, eine bestehende Antenne sogar abgebaut!

«Wenn menschliche Blutzellen mit elektromagnetischen Feldern bestrahlt werden,
wurde eine deutliche Schädigung des Erbmaterials nachgewiesen,
und es gibt Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko.» Swisscom, September 2004 Ganzes Zitat auf deutsch

Die hier zitierte Aussage aus der Patentschrift WO 2004/075583, bringt sehr gut auf den Punkt was dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprach und was Studien bis heute wieder und wieder nachweisen:

Nichtionisierende Strahlung schädigt bereits im Bereich der gesetzlichen Grenzwerte die DNA; eine geschädigte DNA ist die Vorstufe zu Krebs.

2018 hat die NIS beratende Stelle des Bundes (BERENIS) hingewiesen dass die Grenzwerte überarbeitet werden müssen. Die Politik hat nicht reagiert.
2021 hat die BERENIS erklärt welche Schäden durch dauerhaften oxidativen Zellstress entstehen können und sagt dass im Bereich der Grenzwerte erhöhter oxidativer Zellstress beobachtet wurde.
Trotz alledem erklärt der Bundesrat: «im Bereich der Grenzwerte wäre die Bevölkerung sicher geschützt».

BERENIS Schweiz

BERENIS ist die NIS beratende Stelle des Bundes.

BERENIS, 2021: «zu erwartende Gesundheitseffekte» im Bereich des Anlagegrenzwertes

«Anlagegrenzwert» ist die maximale Feldstärke, die Anwohner direkt betrifft, wenn sie nächst einer Mobilfunk Antenne wohnen, auch wenn sie selber keinen Mobilfunk nutzen. Die Wortwahl «zu erwartende Gesundheitseffekte» bedeuted: mit grosser Wahrscheinlichkeit wird die Gesundheit von bestimmten Personengruppen betroffen sein.

Der BERENIS Newsletter «Sonderausgabe Januar 2021» (Mevissen Schürmann Review), zum Thema oxidativer Zellstress und Mobilfunk, zeigt die mangelhafte Schutzwirkung Schweizer Grenzwerte auf.

Der Schlussatz des Berichtes, es müsse noch weitere Forschung betrieben werden (sinngemäss), verwässert in keinster Weise die Relevanz der Resultate! Es ist schlicht eine höfliche Form guter Wissenschaft um künftigen Forschungen nicht vorzugreifen aber auch die Finanzierung zu ermöglichen. Bereits die REFLEX Studie, 2004, die eine Schädigung im Bereich der Grenzwerte auf Europäischer Ebene nachwies, schloss mit demselben Schlussatz.

Klagen und Sorgen betroffener Menschen sind also begründet.

Der politische Handlungsbedarf zur Verschärfung der Grenzwerte kann nicht klarer benannt werden.

Wie aber kann der Bundesrat, sich berufend auf die BERENIS, auf seiner Plattform 5g-info.ch sagen, im Bereich der Grenzwerte wäre die Bevölkerung «sicher geschützt»? ... und im selben Zuge, für 5G, gerade gleich noch die Grenzwerte lockern (Korrekturfaktor)?

BERENIS, 2018: Schweizer Grenzwerte müssen überarbeitet werden

So folgert die BERENIS im Sondernewsletter von 2018 zu NTP/Ramazzini: «Es sei eine vollständige Risikobewertung unter Berücksichtigung aller verfügbaren Studien (Tierstudien und epidemiologische Studien) notwendig, um abzuschätzen, ob die derzeitig gültigen Grenzwerte geändert werden sollten.»

Das ist eine klare Empfehlung der BERENIS ans BAFU und den Bundesrat und es ist NICHTS passiert. Nur der Bericht Mobilfunk und Strahlung 2019, der explizit KEINE vollständige Bewertung gemacht hat.

LUWE Dokument, 4 Seiten

P.S.: Als dritter Markstein in der Studienlandschaft könnte die europäische REFLEX Studie, 2004, unter der Leitung von Franz Adlkofer, mit einem Volumen von rd. 3.2 Millionen Euro angefügt werden. Nachgewiesen wurden Erbstrangbrüche, Schädigung des Kerns des Gehirns, bereits bei schwacher Strahlung, im Bereich der Grenzwerte. Da DNA Schäden als Ursache für Krebs angesehen werden, ist naheliegend, NTP und Ramazzini im Kontext von REFLEX zu sehen.

Internationale Quellen

2015, Yakimenko Studien Review

Auf diesen Review wurde auch im oben genannten BERENIS Newsletter Janaur 2021 zurückgegriffen.

«Von 100 verfügbaren Peer-Review-Studien (18 in-vitro-Studien, 73 Studien an Tieren, 3 Studien an Pflanzen und 6 Studien am Menschen) bestätigten 93 dass bereits schwache Hochfrequenzstrahlung ein starker oxidativer Stressor für lebende Zellen ist.»

«Genauer gesagt, in 58 Studien an Laborratten zeigten 54 positive Ergebnisse und 4 von 6 Studien am Menschen waren positiv. Darüber hinaus waren 17 der 18 In-vitro-Studien positiv, darunter zwei an menschlichen Spermien und zwei an menschlichen Blutzellen. Laut den Autoren führt die Analyse moderner Daten zu den biologischen Auswirkungen von hochfrequenter Hochfrequenzstrahlung (RFR) zu einer festen Schlussfolgerung, dass dieses physikalische Mittel ein starker oxidativer Stressor für lebende Zellen ist.»

Meinung internationaler Wissenschaftler

[..] die ICNIRP vertritt nicht die Meinung der Mehrheit der Wissenschaftler [..] Die Mehrheit, nämlich 252 Wissenschaftler, erklärte:

«Die ICNIRP macht immer noch diese Behauptungen, obwohl die sich häufenden wissenschaftlichen Beweise das Gegenteil belegen. Wir sind folgender Ansicht: da die ICNIRP-Richtlinien nicht für die langfristige Exposition und weniger intensive Auswirkungen gelten, sind diese nicht ausreichend, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.»

Scientist Appeal Hardell Appell (s.u.)

Andersklingende Darstellung der Mobilfunk Branche

In folgendem PDF sind, anhand des «Swisscom Faktenblattes», Aussagen der Branche zu Aussagen anderer namhafter Quellen gegenübergestellt.

Ganzes Dokument, 8 Seiten

Unterschiedliche Schädlichkeit der Frequenzen

Bild Quelle : Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlamentes, modifiziert: rote Linien mit 3G / 5G eingefügt

Das Vorsorgeprinzip

Das Vorsorgeprinzip ist eine klare Handlungsanweisung an die Behörden wie mit potentiell schädlichen Einflüssen umzugehen ist. Mai 2020 wurde, im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ein Rechtsgutachten dazu erstellt. Zitate:

Vorsorgeprinzip, 1 Seite

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