Bei Lärm ist erwiesen: Wer an einer Strasse wohnt hat ein höheres Krankheitsrisiko und stirbt früher. Darum werden die Grenzwerte, entgegen massiven Widerstandes, verschärft. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit erkannt und handelt.
Die Evidenz bei Mobilfunk ist höher.
2004 wurde, unter der Leitung von Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, nach Grenzwert für Mobilfunk geforscht. Die Studienlage sowie eine Vielzahl von vorliegenden Einzelfällen ergaben ein klares Bild für einen noch verantwortbaren Grenzwert: Bestätigt durch die Salzburger Landessanitätsdirektion wurden maximal 0.2 Volt/Meter (V/m) tagsüber und 0.006 V/m nachts für empfindliche Personen als Grenzwert empfohlen.
Folgende Studien lagen vor (u.A.):
2004 erschien eines der bedeutendsten Forschungsprojekte internationaler Grundlagenforschung, die REFLEX Studie. Finanziert wurde das Projekt von der europäischen Kommission (EUR 2 Millionen), Schweiz (0.5 Mio), Finnland (0.19 Mio) und der Stiftung VERUM mit (0.44 Mio). Entgegen den anfänglichen Erwartungen der Forscher selbst wurde eindrücklich die ergbutverändernde Wirkung von Mobilfunk, bereits bei schwacher Strahlung, im Bereich der Grenzwerte, nachgewiesen. Ebenfalls wurde deutlich dass DNA Selbstreparaturprogramme haben wie aber auch die Tatsache dass die DNA sich selber nicht vollständig reparieren kann. Auch die Öffnung der Blut- Hirnschranke Würden alle Giftstoffe aus dem Blut ins Hirn gelangen wären wir vergiftet. durch Mobilfunk wurde nachgewiesen. Ein Kommentar zur Reflex Studie ist zu finden bei Ärzte und Mobilfunk, die Internetseite REFLEX ist bei VERUM.
2003 zeigte sich in der doppelblind weder Prüfer noch Befragte dürfen von der Strahlung wissen durchgeführten niederländischen Studie der TNO (Zwamborn) bei mobilfunkempfindlichen Personen nach nur 15 Minuten Bestrahlung gegenüber 26950 µW/m2 (= 1V/M) eine signifikante Verstärkung der Beschwerden Schwindel, Nervosität, «sich nicht konzentrieren können», «leicht zerstreut sein», «wenig Aufmerksamkeit für etwas haben» (u.A.).
Die aktuelle Studienlage kann im Bioinitiative Report eingesehen werden. Seit 2012 wird von 29 Autoren, die alle führende Wissenschaftler auf dem Gebiet elektromagnetischer Strahlung sind, ein regelmässiger Report herausgegeben. Der Trend setzt sich fort, dass die große Mehrheit der Studien über biologische Wirkungen von Expositionen niedriger Intensität sowohl bei ELF-EMF/Statikfeldern als für den Hochfrequenzbereich der Mobilfunkstrahlung berichtet. Kommentar dazu: Diagnose Funk.
Der Anlagegrenzwert ist in der 2000 in Kraft getretenen NISV (nicht ionisierende Strahlenverordnung) festgelegt. Dieser gilt am OMEN (Ort mit empfindlicher Nutzung) wo Menschen sich dauerhaft aufhalten. Mit 5 Volt/Meter liegt der Anlagegrenzwert ein Vielfaches über jenen Werten bei denen, wie oben genannt, bereits Beschwerden (Zwamborn) bemerkt wurden.
2017, Zothansiama,
veröffentlicht vom
National Library of Medicine der USA
Alle verwendeten Expositionswerte waren unter 2 Volt / Meter. Die Studie wurde ausgeführt an Menschen die nahe einer Sendeanlage wohnen und wies eine Schädigung der DNA nach was als Vorstufe zu Krebs gilt, Zitat:
«[..] Die Analysen von Daten der exponierten Gruppe (n = 40), die sich innerhalb eines Umfangs von 80 m an mobilen Basisstationen befinden, zeigten deutlich (p < 0,0001) höhere Frequenz von Mikrokernen im Vergleich zur Kontrollgruppe, die 300 m von der mobilen Basisstation/en entfernt wohnten [..]»
In den Schlussfolgerungen des Bioinitiative Report 2012, übersetzt auf Deutsch mit DEEPL, ist, unter «die Bioeffekte sind eindeutig nachgewiesen», beschrieben: «Bioeffekte sind eindeutig nachgewiesen und treten bereits bei sehr geringen Expositionswerten von elektromagnetischen Feldern und Hochfrequenzstrahlung auf. Bioeffekte können bereits in den ersten Minuten bei der Nutzung von Handys und schnurlosen Telefonen auftreten. Bioeffekte können auch schon bei einer minutenlangen Exposition gegenüber Mobilfunkmasten, WI-FI und drahtlosen intelligenten Stromzählern auftreten, die eine Ganzkörperexposition verursachen. Eine chronische Exposition gegenüber Basisstationen kann zu Krankheiten führen.»
Im RF Color Chart der Bioinitiative sind 131 Studien im Zeitraum 1974 bis 2012, 14 davon im Zeitraum 2010 bis 2012 aufgelistet die bei sehr geringer Strahlung biologische Effekte nachweisen. Die Art der nachgewiesenen Schädigung ist je farblich markiert.
Mit dem Anlagegrenzwert wird die irrige Meinung verbunden, die Schweiz hätte «10x strengere Grenzwerte als das Ausland». Dies ist ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen: Es wird der Immissionsgrenzwert mit dem Anlagegrenzwert verglichen. Diese aber sind nicht vergleichbar da der Anlagegrenzwert in Wohnungen gilt und der Immissionsgrenzwert im Freien. Beispielsweise in Deutschland gibt es den «Messwert im Gebäude» welcher mit ungefähr max. 8V/m nahe dem Schweizer Anlagegrenzwert liegt. Doch auch der schweizer Anlagegrenzwert ist nicht absolut sondern gilt nur je Sendeanlage! An Überschneidungspunkten zwischen Anlagen haben auch Schweizer Gerichte wieder deutlich höhere Werte erlaubt.
Einziger Vorteil zu Deutschland ist dass beispielsweise an Kinderspielplätzen der Anlagegrenzwert eingehalten werden muss.
Einzig wirklicher Unterschied zu Deutschland ist dass in Deutschland weniger genau gemessen wird: Der «Messwert im Gebäude» wird lascher überprüft, genauer gesagt, wird er hochgerechnet während der Anlagegrenzwert der Schweiz eher gemessen wird.
Am Ende hat die Schweiz die selben Grenzwerte wie das Ausland.
Einen detaillierten Ländervergleich. finden Sie auf der Internetseite des Dachverbandes.
LUWE Die Schweiz hat nicht 10x strengere Grenzwerte, 1 SeiteDer international angewendete Immissionsgrenzwert von 61V/m gründet, vergleichbar Deutschland und Amerika, in den ICNIRP Standards und gilt im Freien. Mit dem Immissionsgrenzwert verbunden ist die Erwartung eines Gesundheitsschutzes.
Das aber ist falsch da die ICNIRP nur thermische Effekte anerkennt! Mit anderen Worten also wird nur die Geweberwärmung bewertet und nicht die gesundheitlichen Auswirkungen.
Aussage eines Elektrikers 2021, gegenüber Christian Sedlmair : «60V/m spürst Du auch wenn Du nicht sensibel bist, nur wenn Du die Hand dort hinhältst».
Im Amtsblatt des Europäischen Parlamentes C105 vom 4.3.2022 auf Seite 6, unter «Zweifel an den ICNIRP Standards», (4.21) ist nachzulesen:
«Die ICNIRP bemüht sich sehr, ihre wissenschaftlichen Methoden für die Festlegung der Schutzleitlinien transparent zu machen; allerdings erkennt sie nur die thermischen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung als potenziell schädlich an.»
LUWE Klare Erkenntnisse aus Brüssel und Vergleich mit Schweiz, 9 SeitenJuni 2021 publizierte das STOA (Science and Technology Options Assessment, Komitee zur Technikfolgenabschätzung des EU-Parlaments) einen zusammenfassenden Bericht über die Erkenntnisse zu den Risiken von 5G und der nichtionisierenden Strahlung. Es ist einer der umfangreichsten vorliegenden Studienreviews überhaupt. Darin ist, im Bereich der Grenzwerte, festgehalten:
Gesundheitsschäden im Bereich des Schweizer Immissionsgrenzwertes sind wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen.
August 2021 wurde das amerikanische FCC (ist vergleichbar dem BAFU / BAKOM Schweiz und verweist ebenfalls auf die ICNIRP Standards) vom Berufungsgericht des Bundesstaates Columbia angewiesen zu erklären, warum es wissenschaftliche Nachweise für Schäden durch drahtlose Strahlung ignoriert hat.
Dezember 2019 fand im Rahmen eines Turiner Gerichtsverfahrens eine gründliche Studienanalyse statt. Es stellte sich heraus dass die Studien der ICNIRP inkonsistent und widersprüchlich sind, im Gegensatz zu den Studien unabhängiger Institute. Das Turiner Gericht erklärt: «[..] In diesem Fall können Interessenkonflikte bei der Bewertung der Auswirkungen von Funkfrequenzen auf die Gesundheit auftreten: [..] Fälle, in denen der Autor der Studie die Telefonindustrie beraten oder von der Telefonindustrie Mittel für Studien erhalten hat [..] wenn der Autor selbst Mitglied der ICNIRP ist». Die ICNIRP also wird wie eine Interessensvertretung der Industrie angesehen und nicht als neutral.